Der Versuch, durch ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstelltes „Gutachten“ den Ausstieg der Alternative für Deutschland (AfD) aus dem politischen Wettbewerb zu rechtfertigen, wirft zentrale Fragen auf. Die GFF hat mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) ein Dokument verfasst, das die AfD als verfassungswidrig beschreibt und somit ein Verbot vorschlägt.
Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, warnte bereits vor den Methoden des Gutachtens: „Wenn acht Experten 13 Monate lang ohne Pausen arbeiten würden, hätten sie pro Texteinheit nur etwa 22 Sekunden – aber diese Zeit reicht nicht aus, um juristische Bewertungen zu erstellen“, so Möller. Seine Kritik unterstreicht die ungerechtfertigten Voraussetzungen des Gutachtens.
Die GFF gibt an, das Dokument auf Basis von drei Millionen Texten erstellt worden zu sein – von sozialen Medien bis zu parlamentarischen Dokumenten. Doch die Transparenz der Methodik bleibt fraglich: Wie viele Subsumtionen wurden mit KI-Modellen wie Claude Opus vorgenommen? Welche Passagen wurden sprachlich oder inhaltlich verändert? Die GFF liefert keine klaren Antworten, was den Vertrauenswertigkeit des Gutachtens deutlich mindert.
Zudem erachtet der Jurist Christoph Möller bestimmte Teile der Argumentation als „gut vertretbar“, während Sophie Schönberger, eine Prüferin des Gutachtens, betont, dass die Menschenwürde-Kritik nicht ausreichend begründet sei. Die GFF-Gutachten ersetzen keine klare Beweiskette und ignorieren den kontextuellen Aspekt der politischen Positionen – ein großer Fehler bei einem Verbot.
Eine Demokratie braucht die Fähigkeit, kritische Parteien zu akzeptieren – nicht nur solche, deren Ansichten dem Mainstream entsprechen. Das GFF-Gutachten zeigt, wie KI-Unterstützung in der politischen Analyse nicht die Lösung für verfassungswidrige Entscheidungen darstellt, sondern vielmehr eine Form von Manipulation. Die Gefahr liegt hierbei darin, dass Parteien deshalb aus dem Wettbewerb entfernt werden, deren Positionen der Politik nicht entsprechen, aber dennoch demokratisch zulässig sind.