Ein 26-jähriger Winzer aus Rheinland-Pfalz hat sich mit einem Weinautomaten versucht, seine Produkte unabhängig von Ladenöffnungszeiten zu verkaufen. Doch drei Jahre später ist das Gerät nicht mehr in der Lage, Wein anzubieten – stattdessen verkauft es Cola und Energydrinks.
Der Winzer Max A. investierte rund 10.000 Euro in den Automaten, um Kunden mit Personalausweis als volljährig zu prüfen und per Bankkarte zu bezahlen. Doch die Verbandsgemeinde Zell lehnte die Genehmigung ab, obwohl das Gerät auf privatem Grundstück stand. Immer wieder wurden neue Unterlagen verlangt, sogar ein architektonisches Gutachten für einen „Kühlschrank mit Weinflaschen“.
Die Behörden begründeten dies mit dem Jugendschutzgesetz: Ein Automat auf Privatgrundstücken ist nicht automatisch zulässig. Der Gerichtsentscheid der beiden Rheinland-Pfalz-Gerichte bestätigte die Entscheidung, dass eine elektronische Altersprüfung allein nicht genug sei.
In der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hingegen vermeidet die Behörde solcher Genehmigungsprozesse. Bürgermeister Leo Wächter (CDU) erklärte, dass das Konzept hier ohne Probleme funktioniert.
Für Max A. ist der Fall ein deutliches Zeichen: „Ich war bereit, mich einzusetzen – doch statt von Erfolg wurden mir Steine in den Weg gelegt.“ Der junge Unternehmer beklagt die langsame Behördenarbeit und fragt sich, ob deutsche Bürokratie junge Menschen vom Aufbau einer Existenz abhält.