Ein Landgericht in Wuppertal hat einem Käufer eines Elektroautos das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag erteilt. Der Fall dreht sich um einen Peugeot E-2008 GT, dessen angegebene WLTP-Reichweite von 332 Kilometern in der Praxis deutlich unterschritten wurde.
Der Käufer erwarb das Fahrzeug im März 2022 und vertraute auf die Herstellerangaben. Doch nach mehreren Versuchen, die Reichweite zu erhöhen – auch mit Eco-Modus und niedriger Durchschnittsgeschwindigkeit – blieb die tatsächliche Strecke bei lediglich 160 Kilometern.
Ein unabhängiger Sachverständiger führte eine Labormessung durch und ermittelte eine Reichweite von nur 282 Kilometern unter kontrollierten Bedingungen, was etwa 18 Prozent weniger als die herstellerseitig beworbenen Werte entspricht. Die Ursache war eine beschleunigte Alterung der Batteriezellen, die nicht mit dem Nutzungsverhalten des Käufers zu tun hatte.
Das Landgericht Wuppertal erkannte, dass eine Abweichung von mehr als zehn Prozent der angegebenen Reichweite ein erheblicher Mangel darstellt. Somit war der Rücktritt vom Kaufvertrag wirksam: Der Autohändler muss dem Kunden rund 33.750 Euro zurückzahlen, was fast den gesamten Kaufpreis von 39.000 Euro ausmacht.
Der Fall unterstreicht die Tatsache, dass Elektroautos in der Realität oft deutlich weniger Reichweite erreichen als im WLTP-Test. Bei kalten Temperaturen sinkt diese Zahl zusätzlich um bis zu 40 Prozent – eine Herausforderung, die für den Praxisnutzen von E-Autos entscheidend ist.