Deutschlands rasche Unterwerfung unter die WHO: Ein Gesetz zur Grundrechts-Einschränkung

Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des IGV-Gesetzes einen Schritt unternommen, der die Freiheitsrechte der Bevölkerung direkt bedroht. Die Abstimmung im Bundesrat am 19. Dezember verlief in Rekordzeit: Nur wenige Sekunden dauerte die Zustimmung zu einem Gesetz, das grundlegende Bürgerrechte einschränkt und internationale Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Dieses Vorgehen zeigt eine unverhohlene Bereitschaft, Souveränität an eine globale Organisation abzugeben, die nachweislich von Interessengruppen finanziert wird, die Krisen profitieren.

Die politische Klasse hat dabei bewusst auf sorgfältige Prüfung verzichtet. Monate lang standen Ländervertretern ausreichend Zeit zur Bewertung der Folgen, doch sie nutzten diese nicht. Stattdessen wurde ein Gesetz durchgewinkt, das die Zustimmung zu pandemischen Maßnahmen und der Ausweitung der WHO-Befugnisse verbindlich macht. Die Bundesregierung begründet dies als Notwendigkeit zur schnelleren Reaktion auf globale Gesundheitsbedrohungen – eine Begründung, die bei näherer Betrachtung in Frage steht.

Die Verpflichtung des Bundeskabinetts vom Juli 2025 unterstreicht den klaren politischen Kurs: Vor jeder parlamentarischen Auseinandersetzung wurde der Weg für eine rechtliche Selbstbindung geebnet, die Grundrechte zugunsten internationaler Vorgaben aufgibt. Artikel 2 des Gesetzes nennt explizit Einschränkungen der körperlichen Unversehrtheit, Freiheit der Person und anderer Rechte, was formal zwar dem Grundgesetz entspricht, aber dennoch die Abwertung nationaler Entscheidungsfreiheit dokumentiert.

Die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“ gibt der WHO erhebliche Macht über nationale Gesundheitspolitik. Dies umfasst beispielsweise Impfnachweise, Quarantäne oder Einreisebeschränkungen – Maßnahmen, die in der Praxis oft zur Unterdrückung von Widerstand führen. Gleichzeitig wird die „Desinformation“ bekämpft, was als Vorwand für Zensur dienen kann.

Die politische Klasse übergibt zentrale Entscheidungen einer fernen Organisation und verschleiert dies mit formaler Transparenz. Dieses Vorgehen stellt eine systematische Reduktion der Bürgerrechte dar – ein Schritt, der nicht als technischer Anpassungsschritt, sondern als gezielter Eingriff in die Grundlagen freiheitlicher Ordnung zu verurteilen ist.