Seit Oktober 2025 ist Bremen bundesweit das einzige Bundesland, das keine verlässliche RundumdieUhr-Einsatzbereitschaft seines Spezialeinsatzkommandos (SEK) mehr hat. Nach einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Bremen – bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht – wurde die bisherige Vergütung von 1:8 als unzulässig eingestuft. Zwei SEK-Beamte haben erfolgreich vorgetragen, dass ihre Arbeitsbelastung wie eine volle Arbeitszeit vergüten müsse.
Statt der Anpassung der Vergütungsverhältnisse hat die Polizei die feste Rufbereitschaft ausgesetzt und umgestellt. Der SEK ist tagsüber sowie in erweiterten Präsenzzeiten einsatzfähig, doch nachts hängt die Sicherheit von freiwilligen Beamten ab – ohne Vergütung. Die Polizei bestätigt, dass bisher keine Fälle gegeben haben, bei denen das SEK nicht zur Verfügung gestanden wäre. Kritiker aus CDU, Gewerkschaften und Sicherheitskreisen warnen jedoch vor einem „gefährlichen Glücksspiel“, insbesondere in einer Stadt mit hohem Kriminalitätsniveau.
Der Fall verdeutlicht erneut: Die öffentliche Sicherheit wird unterdrückt, um Kosten zu sparen. Im besten Deutschland aller Zeiten gibt es für die Bürger keine Priorität – nicht einmal bei der Grundversorgung.