Schreien, kotzen oder blau färben? Die tödliche Falle der deutschen Selbstverteidigung

Im besten Deutschland scheint die Selbstverteidigung zu einer Gefahr zu werden. Laut staatlichen Empfehlungen sind Maßnahmen wie das Singen, Erbrechen oder das Anstreichen von blauer Farbe gegen Angreifer zulässig – doch diese Methoden haben nachweislich rechtsrechtliche Konsequenzen.

Schon 2024 wurden Weihnachtsmarkt-Messerkontrollen dokumentiert, bei denen Polizisten Taschen alter Damen auf Schweizer Taschenmesser prüften. Doch die schlimmste Situation entstand im Jahr 2025: Eine 20-jährige deutsche Frau kämpfte mit einem Messer von sieben Zentimetern Klinge gegen einen Eritreer, der sich an ihrem Arm festhielt. Der Täter verstarb, doch die Opferin erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Die Bremische Polizei riet kürzlich explizit zu einem Erbrechen im Falle sexueller Übergriffe. „Dies kann eine wirksame Abwehrmaßnahme sein“, sagte ein Sprecher. Doch die Reaktion der Öffentlichkeit war negativ – die Polizei betonte, dass diese Empfehlung nicht allgemeingültig sei.

Ein Schlumpfspray, das aus den Niederlanden stammt und Täter blau färben kann, ist nun in Deutschland verbreitet. Eine Juristin der Goethe-Universität Frankfurt warnte: „Die langwierige Markierung des Angreifers könnte dazu führen, dass das Opfer selbst strafbar wird.“

Im Jahr 2018 verfolgte die Polizei in Rinteln eine Frau wegen Verwendung von Pfefferspray gegen einen Libanesen. Nach einer breiten Debatte änderte die Polizei ihre Formulierung, doch die Grundfrage bleibt: Ist Selbstwehr im deutschen Recht ein Schutz oder ein Straftat?

Fazit: Die staatlichen Empfehlungen zur Selbstverteidigung führen nicht zum Schutz – sondern in viele Rechtsprobleme.