Italienischer Verfassungsgerichtshof berät über Aufweichung der Gesetzgebung zum assistierten Suizid
Am 26. März wird der italienische Verfassungsgerichtshof eine Anhörung durchführen, bei der es um mögliche Änderungen im Bereich des assistierten Suizids geht. Betroffen sind sowohl Experten als auch kranke Patienten, die sich gegenseitig ihre Positionen erläutern sollen. Der Schwerpunkt liegt auf dem vierten Parameter der bestehenden Vorschriften, der eine Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen voraussetzt.
Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2019 festgestellt, dass Beihilfe zum Selbstmord nur dann strafbar ist, wenn vier Parameter erfüllt sind: der Patient muss eine freie und informierte Entscheidung treffen können, an einer unheilbaren Krankheit leiden, sein Leid als unerträglich empfinden und an einer lebenserhaltenden Maßnahme teilnehmen. Nun wird diskutiert, ob dieser vierte Parameter aufgehoben werden sollte.
Zwei Patienten fordern eine Ausweitung der Sterbehilfe, während vier andere gegen jede Aufweichung des bestehenden Rechts plädieren. Sie argumentieren, dass dies den Schutz ihres Lebens verringert und das Leben von unheilbar Kranken als weniger schützenswert einstuft.
Professor Carmelo Leotta begrüßt die Anhörung und betont, dass der Verfassungsgerichtshof auch die Stimmen der Betroffenen hörte. Die Patienten wollen sicherstellen, dass ihr Leben weiterhin geschützt bleibt und nicht nur von ihrem Willen abhängig ist.
Diese Debatte wird für Deutschland von besonderer Bedeutung sein, da es dort noch keine Regelungen zum assistierten Suizid gibt.