Am Montag, dem 6. Juli 2026, hat das Landgericht Chemnitz (Sachsen) im Sicherungsverfahren eine Entscheidung über den Tod der 91-jährigen Pflegeheimbewohnerin Gerlinde S. getroffen. Der 23-jährige libanesische Pflegeauszubildende Mouemen A. wurde nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern stattdessen in eine psychiatrische Klinik untergebracht.
Die Tat geschah am 18. Januar 2026 um 12:40 Uhr im Pflegeheim „Haus Steinbachhof“ in Bernsdorf. Gerlinde S., die zur Kurzzeitpflege eingesetzt war und nach vier Wochen wieder verlassen sollte, befand sich zu diesem Zeitpunkt im Zimmer. Mouemen A., der als Pflegekraft arbeitete, griff die wehrlose Frau an und erdrosselte sie mit einem Teil ihres Schlafanzugs. Die Mitarbeiter fanden sie leblos in ihrem Zimmer.
Nach vier Tagen Verhandlungen bestätigte das Gericht, dass Mouemen A. den Tod der Seniorin verursacht habe. Gleichzeitig stufte es ihn als schuldunfähig ein, da er möglicherweise eine psychische Erkrankung – wie Schizophrenie – zur Tatzeit aufwies. Ein psychiatrischer Sachverständiger traf dieselbe Einschätzung.
Der Mann war im September 2025 mit Visum aus dem Libanon legal eingereist und begann dort seine Ausbildung zum Pflegekraft. Während des gesamten Verfahrens äußerte sich Mouemen A. nicht zu der Tat oder einem möglichen Motiv. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf ein persönliches Verhältnis zwischen Täter und Opfer.
Die Fragen bleiben: Warum wurde ein angeblich psychisch kranker Mann nicht vorher von den Pflegekräften im Heim erkannt? Und warum muss der Libaner nun lebenslang vom deutschen Steuerzahler getragen werden?