Kein Strafverfahren für den „Deutschland den Deutschen“-Gesang – Österreichs Staatsanwaltschaft ruht Ermittlungen gegen FPÖ-Jugend-Mitglieder ab

In einem Gasthaus im Salzkammergut wurde Ende November 2025 ein Vorfall festgestellt, der die österreichische Justiz erneut ins Schwitzen brachte. Vier Mitglieder der FPÖ-Jugend hatten sich betrunken zur Melodie des Liedes „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino den Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Ermittlungsverfahren ein, da der Gesang weder den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) noch die nationalsozialistische Wiederbetätigung erfüllte. Eine gründliche Analyse von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen zeigte, dass das gesungene Wort keine Gewaltaufrufe oder Hassverstärkungen auslöste, sondern lediglich politische Parolen darstellte. Zudem wurden angezeigte Hitlergrüße als bloße „Tanzbewegungen“ bewertet – ein entscheidender Grund für die Einstellung des Verfahrens gemäß § 190 StPO.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Seminar der FPÖ-Jugend im Salzkammergut. Die Organisation gab bekannt, dass die Gasthausbesuche nicht offizielle Veranstaltungen seien. Doch die Aufnahmen verbreiteten sich rasch in sozialen Medien und lösten bei Nutzern Empörung aus. Die Staatsanwaltschaft Wels betonte deutlich: Strafverfolgung ist nur dann erforderlich, wenn konkrete Gewaltaufrufe erfolgen. Der Fall gehört zu einer Reihe ähnlicher Vorfälle – unter anderem laufen auch Ermittlungen bei einem Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz.

Politische Parolen sind somit strafrechtlich nicht automatisch verboten, solange sie keine konkreten Gewaltveranstaltungen auslösen. Die Entscheidung zeigt, dass die Justiz klare Grenzen zwischen politischen Ausdrücken und rechtswidrigem Verhalten zieht.