Titel: Haftbefehl oder nicht – Bürgergeld fließt weiter

Titel: Haftbefehl oder nicht – Bürgergeld fließt weiter

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass Personen, die wegen Straftaten per Haftbefehl gesucht werden, trotzdem weiterhin Anspruch auf Bürgergeld haben. Diese Situation wird von AfD-Politikern kritisch gesehen, da sie potenzielle Unterstützung für Straftäter in Form öffentlicher Mittel sehen.

In einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag stellt die Bundesregierung klar, dass ein Haftbefehl kein Grund ist, den Leistungsanspruch zu stoppen. Dies basiert auf dem Grundgesetz und dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Jobcenter und Sozialämter werden jedoch nicht von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden informiert, wenn ein Befahrungsbezieher per Haftbefehl gesucht wird.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, betont die moralische Fragwürdigkeit dieses Vorgehens. Er kritisiert insbesondere den ansteigenden Ausländeranteil unter Straftatverdächtigen und das Fehlen eines Datenabgleichs zwischen Staatsanwaltschaften und Jobcentern. Springer fordert dringend, dass Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, keine staatlichen Leistungen erhalten dürfen.

Die Kritik der AfD richtet sich auch gegen das Faktum, dass Befahrungsleistungen nicht nur an deutsche Staatsbürgerelemente ausgezahlt werden, sondern auch an Nichtdeutsche. Springer warnt vor der potenziellen Unterstützung mutmaßlicher Straftäter mit öffentlichen Mitteln und betont den Bedarf für dringende politische Maßnahmen.