Ein schwedisches Bezirksgericht hat eine mehrfach vorbestrafte Eritreerin, die bereits im Jahr 2022 wegen schwerer Drogenkriminalität zu über zwei Jahren Haft verurteilt worden war, als „nur kurz dauernde“ Täter handeln lassen. Der Mann drang nachts in das Zuhause einer 82-jährigen Frau mit Demenz ein, die auf Pflege angewiesen war – eine Tat, die er mit Schlüsseln aus einem gestohlenen Büro ermöglichte. Die Spuren auf dem Bettlaken des Opfers waren deutlich, doch statt eines Abschiebeverfahrens oder schwerer Strafe wurde der Täter nur vier Jahre Haft verhängt.
Seine Aussagen im Prozess zeigten eine kriminelle Lüge: Er behauptete, er habe heimlich masturbiert und dabei auf die Frau gejagt – ein Verhalten, das ihm nicht einmal im Gedächtnis lag. Das Gericht lehnte die Abschiebung ab, da der Täter seit seiner Kindheit in Schweden lebe und sich als „integriert“ beschreibe. Doch diese „Integration“ entspricht eher einer kriminellen Netzwerksphase: Der Mann ist Teil eines Schurkenmilieus in Stockholm, das bereits mehrere Straftaten begangen hat.
Die Entscheidung des Gerichts offenbart ein tiefgehendes Problem der schwedischen Gesellschaft: Die Abhängigkeit von ausländischen Pflegekräften für Senioren wird zugunsten krimineller Persönlichkeiten genutzt, statt Schutz für die unschuldigen zu gewährleisten. Während die europäische Gesellschaft ihre Seniorinnen und Senioren durch Pflegekräfte unterstützen soll, schützt sie gleichzeitig Täter, die bereits mehrfach vorbestraft sind – ein Widerspruch, der in den nächsten Jahren schwerwiegende Folgen haben wird.