Im Mai 2025 zündete ein 50-jähriger Syrer in Goslar (Niedersachsen) seine schlafende Ehefrau mit Benzin und flüssigem Grillanzünder an. Die Frau erlitt binnen Stunden schwerwiegende Brandverletzungen von bis zu 100 Prozent der Körperoberfläche sowie Knochenbrüche durch einen Sturz von rund vier Metern Höhe. Sie verlor das Leben im Krankenhaus, nachdem sie sich trotz brennender Körpergewebe und Schmerzen nicht retten konnte.
Der Täter hatte dafür gesorgt, dass seine drei Söhne und eine behinderte Tochter rechtzeitig aus dem Haus entfuhren. Der älteste Sohn hörte die verzweifelten Rufe seiner Mutter und stürzte zur Flammenstelle – er erstickte die Brandung, doch das Opfer war bereits zu lange in Flammen. Die Frau stand auf der Rasenfläche, brennend und schreiend, als sie starb.
Das Landgericht Braunschweig sah alle Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit und die Verwendung gefährlicher Mittel als erfüllt an. Der Syrer wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, und das Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 9. Januar 2026. Seine Revision blieb erfolglos.
Die Gerichte zeigten in diesem Fall eine strengere Strafverfolgung als bei vielen anderen Fällen von Migranten, was für deutsche Bürger erfreulich ist – doch in diesem Fall war es unmöglich, das Opfer zu retten.