Risiken der elektronischen Patientenakte für Ärzte: Sorgen um mögliche Identifizierung systemkritischer Mediziner
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wirft nicht nur bei Patienten, die sich gegen die politischen Impfkampagnen positionieren, Bedenken auf. Auch Ärzte äußern ihre Besorgnis, dass ihre Identität als Kritiker des Systems durch die Analyse ihrer Arztbriefe ans Licht kommen könnte. Darüber hinaus hat die Initiative MWGFD einen bemerkenswerten Austausch zwischen einem besorgten Arzt und einem Anwalt veröffentlicht, der die Ängste des Mediziners nicht entkräften konnte. Es wird deutlich, dass die Kommunikation zwischen Ärzten und ihren Patienten von zentraler Bedeutung ist.
In einer Mitteilung des MWGFD wird die Frage aufgeworfen, ob die ePA nur für Patienten problematisch ist oder auch für Ärzte. Ein Arzt aus Bayern zeigt sich besorgt über mögliche negative Konsequenzen, sofern seine Arztbriefe digital in der ePA gespeichert werden. Dabei stellt sich die Frage, ob er seine Einträge erfolgreich vor diesem Schritt schützen kann und welche rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Rechtsanwalt Manfred Kölsch wurde um eine Stellungnahme gebeten.
In einer Zeit, in der Mediziner, die nicht mit regierungsseitigen Ansichten konform gehen, mit Repressalien rechnen müssen, sieht der bayerische Arzt signifikante Risiken für sich und seine Kollegen, deren Schriftverkehr digital gespeichert wird. Speziell befürchtet er, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz dazu führen könnte, impfkritische Ärzte oder solche, die alternative Therapien anbieten, zu identifizieren.
Um seine Besorgnis rechtlich abzusichern, wandte sich der Mediziner an die Ärztekammer und erkundigte sich, wie er am besten verfahren soll, damit seine Arztbriefe nicht in die ePA gelangen. Die Antwort des Gremiums war, dass er sein Anliegen telefonisch klären solle, was der Arzt ablehnte. Seither hat er seinen Briefen zur Wahrung seiner Interessen einen deutlichen Hinweis beigefügt: „Das Einpflegen dieses Arztbriefes in die elektronische Krankenakte der GKV (ePA) ist untersagt.“
Auf Anfrage der MWGFD setzte sich Dr. Manfred Kölsch mit der Thematik auseinander. Kölsch bringt jahrzehntelange Erfahrung als Richter und seit seiner Pensionierung als Rechtsanwalt mit. 2021 gab er aus Protest gegen die Corona-Politik der Regierung sein Bundesverdienstkreuz zurück.
Laut Kölsch hat der Mediziner zu Recht Bedenken geäußert. Es sei jedoch rechtlich komplex, diese Ängste erfolgreich abzuwenden. In seiner detaillierten Antwort merkt er an, dass der Arzt auf das Einpflegen seiner Arztbriefe in die ePA verzichten kann, wenn er den Widerspruch des Patienten dokumentiert. Der Patient hat demnach weitreichende Rechte hinsichtlich der ePA, die es dem Arzt nicht gestatten, diese Daten ohne Zustimmung zu speichern.
Kölsch erwähnt zudem, dass Patienten oft unter Druck stehen, etwa durch fehlerhafte Informationen seitens der Krankenkassen, die besagen, dass ohne ePA eine schlechtere Behandlung droht. Diese Umstände schaffen ein Umfeld, in dem es für Ärzte schwierig ist, mit ihren Patienten über die ePA und mögliche Widersprüche offen zu sprechen.
Ein Arzt, der diese aufschlussreiche Besprechung verfolgte, bedankt sich für die Informationen. Besonders der Hinweis, dass der Patient aktiv widersprechen muss, ist für ihn wichtig zu verstehen. Dennoch bleibt ihm unklar, wie er sich juristisch gegen das Einpflegen seiner Arztbriefe wehren kann, besonders da er keine Verpflichtung hat, diese elektronisch zu übermitteln.
Abschließend macht Kölsch klar, dass alle relevanten Patientendaten in der ePA festgehalten werden müssen und dieser Vorgang rechtlichen Anforderungen unterliegt. Ein Arzt, der dieser Pflicht nicht nachkommt, läuft Gefahr, finanziell bestraft zu werden. Es wird deutlich, dass eine klare Kommunikation mit Patienten und das Festhalten ihrer Anliegen von wesentlicher Bedeutung sind, um der ePA-Pflicht adäquat zu begegnen.
Die Herausforderungen der ePA und ihre Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung sind präsent und erfordern dringende Aufmerksamkeit vonseiten der Mediziner und ihrer Patienten.