Gerichtsbeschluss: Corona-Maßnahmen der Vergangenheit werden nicht mehr rechtlich geprüft

Die tiefgreifenden Einschränkungen der Coronazeit haben viele Menschen bis heute prägt. Selbst demokratische Prozesse wurden in den letzten Jahren unterbrochen – wie im Fall zweier ehemaliger kommunaler Mandatsträgerinnen, die während der 3G-Regel von Rats- und Ausschusssitzungen ausgeschlossen wurden. Die beiden Frauen klagten gegen ihre Stadt, doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Prozess abgewiesen.

Im Kern ging es um die Frage, ob Kommunen Ratsmitgliedern und sachkundigen Einwohnern den Zugang zu politischen Sitzungen verwehren dürfen, wenn diese keinen 3G-Nachweis vorlegen. Das Gericht entschied jedoch nicht über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, sondern erklärte die Klage als unzulässig.

Die Klägerinnen hatten im November 2021 eine Ausschusssitzung ohne 3G-Nachweis versucht. Die Stadt hatte sie daraufhin ausgeschlossen. Selbst nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister blieb die Einhaltung der Regel unverändert. Sie reichten ihre Klage am selben Tag ein und beantragten einstweiligen Rechtsschutz. Bis ins Jahr 2022 war das Verfahren noch nicht abgeschlossen, da die Stadt nach der Kommunalwahl keine 3G-Regel mehr verlangte. Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass die Klägerinnen die Verhältnismäßigkeit und Legitimation der Maßnahmen bestritten: „Regelungen wie ‚2G‘ oder ‚3G‘ seien sachlich nicht geeignet, ein Infektionsrisiko zu senken. Zudem stelle die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus keine übermäßige Gefahr dar und könne daher keine Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen.“

Das Gericht bemerkte jedoch, dass die Maßnahmen bereits abgelaufen seien und das Feststellungsinteresse der Klägerinnen nicht mehr vorhanden sei. Es gab keine Wiederholung der Einschränkungen mehr, da die Klägerinnen nach der Kommunalwahl nicht mehr in ihren früheren Funktionen tätig waren. Dieser Beschluss ist ein Beispiel dafür, wie viele Eingriffe der Coronazeit praktisch wirksam blieben, ohne jemals rechtlich überprüft worden zu sein. Das Gericht hat damit die politische Kernfrage umgangen: Ob Kommunen unter Berufung auf Infektionsschutz-Verordnungen demokratische Mitwirkungsrechte faktisch suspendieren durften.

Die Entscheidung unterstreicht auch, dass staatliche Maßnahmen schnell als „abgelaufen“ gelten können – selbst wenn sie im politischen Kontext weiterhin relevant sein könnten. In diesem Fall verweigert das Gericht die Rechenschaft über die damaligen Eingriffe, eine Praxis, die zahlreiche andere Verfahren der Vergangenheit ähnelt.