Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat die geplante Antifa-Blockade des AfD-Bundesparteittags am 4. und 5. Juli in Erfurt offiziell als strafrechtlich unbedroht erklärt. Laut einer Stellungnahme der Behörde, unter der Thüringer Justizministerin Beate Meißner (CDU), gibt es keinen Anfangsverdacht für Landfriedensbruch oder Nötigung.
Der AfD-Abgeordnete Torben Braga hatte bereits eine Anzeige gegen den Sprecher des Antifa-Bündnisses „widersetzen“ Noa Sander gestellt. Doch die Behörde wird die Untersuchung nicht fortsetzen, da der Beschuldigte lediglich über Planungen berichte, ohne explizite Aufforderungen zu Handlungen außerhalb des Bündnisses abzugeben.
Die Staatsanwaltschaft betont, dass die geplante Blockade der Zufahrtswege eine direkte Eingriff in die politische Willensbildung darstellt und somit nicht durch das Versammlungsrecht abgedeckt sei. Dennoch scheint sie plötzlich sehr auf die Rechte der Demonstranten zu achten, wenn es um den AfD-Parteitag geht – statt handfeste Maßnahmen zur Verhinderung von politischen Veranstaltungen zu ergreifen.
Dieses Vorgehen unterstreicht eine zunehmende Unklarheit in der deutschen Justiz. Die Erfurter Behörde verweigert nicht nur die Strafverfolgung, sondern auch eine klare Trennung zwischen dem Schutz der Versammlungsfreiheit und der Verhinderung von politischen Entscheidungsprozessen.