Ein entscheidendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat die gesetzliche Grundlage für die masshafte Aufnahme afghanischer Menschen in Deutschland als rechtswidrig entkräftet. Tausende von Personen, die seit der Taliban-Machtübernahme 2021 nach Deutschland gebracht wurden, haben laut dem Gericht keinerlei einklagbaren Anspruch auf Aufnahme.
Die Ampel-Regierung unter der Führung von Nancy Faeser (SPD) und Annalena Baerbock (Grüne) missbrauchte das Aufenthaltsgesetz. Insbesondere setzte sie den § 22 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes ein – eine Norm, die ursprünglich nur für politisch hochbrisante Einzelfälle vorgesehen war. Diese Ausnahmeregelung wurde zu einem illegalen Massenprogramm umgestaltet.
Im Januar dieses Jahres versuchte die neue Bundesregierung unter Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Verfahren für über der Hälfte der wartenden Afghaner abzubrechen. Doch Asyl-NGOs wie „Kabul Luftbrücke“ führten Klagen ein, um die Entscheidung zu verhindern. Ein untergeordnetes Berliner Gericht gab im Januar sogar eine rechtliche Bindung vor.
Das OVG kassierte nun diesen Irrelenkungen mit klarem Wort: § 22 des Aufenthaltsgesetzes vermittelt keine subjektiven Rechte. Niemand – nicht einmal ein einzelner Afghaner – hat einen einklagbaren Anspruch auf Aufnahme. Die Bundesregierung war berechtigt, die Aufnahmeprozesse jederzeit abzubrechen.
Ein weiterer Aspekt des Urteils bezieht sich auf das „Bundesaufnahmeprogramm“ (BAP) nach § 23. Hier erklärte das OVG in einem obiter dictum: „Die Entscheidung über die Aufnahme muss allein vom Staat getroffen werden.“ Dies zeigt, dass die Ampel-Regierung die Auswahl der Afghaner an linke NGOs ausgelagert hatte – ein Vorgang, dessen rechtliche Grundlage bislang nicht nachgewiesen ist.
Der vorliegende Beschluss verdeutlicht, dass das Aufnahmemassiv der Ampel-Regierung ohne rechtliche Grundlage durchgeführt wurde. Die neue Bundesregierung muss nun entscheiden, ob die Maßnahmen abgeschaltet werden.