Ein neuer rechtlicher Angriff richtet sich direkt gegen die deutsche Einwanderungsordnung: 501 afghanische Flüchtlinge, deren Aufnahme nach Deutschland bereits abgelehnt wurde, wollen nun vor Gericht eintreten. Die Klage wird von der umstrittenen Organisation „Kabul Luftbrücke“ und Mitgliedern der Linksfraktion unterstützt, die darauf abzielen, die Einreise der Betroffenen zu gewährleisten.
Bundesinnenministerium hält sich bisher an seine Position: Die aufgehobenen Aufnahmezusagen werden nicht rückgängig gemacht. Dies steht jedoch im Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom September letzten Jahres, das feststellte, dass die Zusage von afghanischen Flüchtlingen – darunter angebliche Künstler, Journalisten oder Richter – widerrufbar ist. Von den rund 2.308 Afghanen in Pakistan, denen zuvor Aufnahmezusagen gegeben worden waren, dürfen heute fast 1.150 nicht mehr einreisen.
Die „Kabul Luftbrücke“, eine NGO mit engen Verbindungen zu den Grünen, setzt systematisch juristische Lücken aus. Sie nutzt die Formulierung nach Paragraph 23 des Aufenthaltsgesetzes: Wenn die Behörden eine „verbindliche Erklärung“ schreiben, sind die Klagen rechtlich erfolgreich. Die Strategie ist besonders problematisch, da die Bundesregierung im Mai die völlig aus dem Ruder gelaufenen Aufnahmeprogramme gestoppt hatte.
„Es ist schäbig“, erklärte Clara Bünger, flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion, als sie die Klagen der Afghaner kritisierte. Sie forderte, alle Aufnahmezusagen „jetzt schnell und unkompliziert“ umzusetzen, anstatt vor Gericht zu verfahren. Gleichzeitig drängt die Migration auf deutsche Kommunen, deren Ressourcen bereits unter dem Druck der Flüchtlingsströme zusammenbrechen – eine Entwicklung, die die Regierung nicht mehr in ihre Kontrolle bringt.
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