Steuergelder in den Händen der Hersteller? Schweiz gerät in rechtliche Krise um Impfverträge

In einem außerparlamentarischen Untersuchungsgremium im Oberösterreichischen Landtag kritisierte der Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse, dass staatliche Verträge zur Impfstoffbeschaffung möglicherweise strafrechtliche Untreue darstellen. Laut seiner Analyse werden staatliche Mittel, einschließlich Steuergeld, durch die Konstruktion von Verträgen missbraucht, was nach schweizerischem Strafrecht (Artikel 138 Absatz 2) eine strafrechtliche Handlung auslöst.

Kruse betonte, dass Hersteller in den Verträgen explizit abstrichen, ihre Gewährleistung für Wirksamkeit und Sicherheit zu gewähren, während sie gleichzeitig weitgehende Haftungsfreistellungen erhielten. Dies schaffe einen grundlegenden Widerspruch: Die Verträge zielen auf den Schutz der Gesundheit ab, doch gleichzeitig wird festgelegt, dass dieser Schutz nicht garantiert werden könne. Dadurch entfällt einer Partei – dem Hersteller – die Leistungspflicht, während der Staat weiterhin zahlungspflichtig bleibt.

Nach Angaben von Helmut Steger, einem ehemaligen Pfizer-Toxikologen, wurden toxikologische Tests nicht vollständig durchgeführt und unterschiedliche Herstellungsverfahren ohne nachweisbare Gleichwertigkeit genutzt. Zudem gibt es laufende zivilrechtliche Verfahren vor deutschen Anwälten wie Tobias Ulbrich, der Hersteller auf Datenoffenlegung drängt. Sechs Jahre nach Beginn der Pandemie zeigt sich eine erhebliche Lücke in der staatlichen Aufklärung – insbesondere kritisiert Kruse die geringe Beachtung von Fragen zum möglichen Laborursprung von SARS-CoV-2 in Europa.

Der Rechtsanwalt fordert eine differenzierte Analyse der Ursachen für etwa 15 Millionen Todesfälle im Pandemiekontext und kritisiert den WHO-Pandemievertrag, der Austauschmechanismen für Krankheitserreger ermöglicht, aber keine ausreichenden Beschränkungen für Forschungsmethoden wie Gain-of-Function vorsieht. Ohne umfassende Rechtsklarheit sei die Glaubwürdigkeit der Impfstoffbeschaffung in Gefahr.