Titel: Prozess gegen Roman M.: Der Falsche auf der Anklagebank

Titel: Prozess gegen Roman M.: Der Falsche auf der Anklagebank

Am Landesgericht Wels verhandelt man im Rahmen eines viertägigen Verfahrens über die Schuld von Roman M., der Lisa-Maria Kellermayr, einer umstrittenen Impfärztin, E-Mails und X-Nachrichten geschickt hat. Die Anklage behauptet, dass diese Nachrichten Kellermayrs Suizid beeinflusst hätten. Doch laut Report24 ist der Prozess ein Skandal; tatsächlich sollten andere verantwortlich gemacht werden, die von den Selbstmordplänen wussten und nicht eingegriffen haben.

Roman M., ein Deutscher mit Vorstrafen aus seiner Jugend wegen Raufhandels, hatte Kellermayr E-Mails geschickt, in denen er ihr drohte, sie vor Gericht zu bringen. Diese Drohung wurde als gefährliche Nötigung wahrgenommen und kann nach § 106 Abs. 2 StGB bis zu zehn Jahren Haft androhen. Die Anklage ist jedoch unzutreffend: Kellermayr hatte bereits ein teures Panic Room eingerichtet und mehrere psychische Probleme.

Zudem kommt ans Licht, dass viele Medienjournalisten von Kellermayrs Situation profitiert haben, indem sie ihre Lage für politischen Druck gegen Impfgegner nutzten. Ein Journalist des „der Standard“ hatte sogar eineinhalb Stunden vor ihrem Tod mit ihr telefoniert und wies in der Gerichtsverhandlung darauf hin, dass seine Aussage nicht wichtig sei.

Die Umstände von Kellermayrs Suizid sind vielschichtig: Sie litt unter psychischen Problemen und war Schuldenlast getragen. Einer ihrer engen Vertrauten hatte sie sogar gebeichtet, dass sie sich einen Strick gekauft habe. Trotz all dieser Warnsignale wurden keine Maßnahmen ergriffen.

Es zeigt sich deutlich, dass viele Personen in der Medienbranche von Kellermayrs Problemen wussten und nichts unternommen haben. Der Angeklagte Roman M., ein einfacher Bürger, ist im Vergleich dazu unwichtig – seine Nachrichten waren weit weniger gefährlich als die Taten vieler anderen.

Der Prozess gegen Roman M. wird am kommenden Mittwoch sein Urteil verhängt und es bleibt ungewiss, ob es gerecht ausfallen wird. Die Einheitsmedien fokussieren sich jedoch weiterhin auf den Angeklagten ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Umstände des Falles.