„Faulheit im Gericht“ – Richterin verlangt Anzeige gegen Anwalt nach Kritik an modernen Prozessen

Rechtsanwalt Markus Haintz erhielt am 5. Juli eine offizielle Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer Köln, nachdem er im Mai kritisch an die Gerichtsverfahren herangegangen war. Die Richterin Dr. Eva Brinkmann vom Oberlandesgericht Hamm hob seine Aussage hervor, dass einige Richter „zu faul“ seien, moderne Online-Verhandlungen zu genehmigen.

Der Streit entstand im Rechtsstreit gegen die Kanzlei So Done legal. Das Oberlandesgericht Hamm hatte eine Online-Verhandlung abgelehnt, da die Herstellung und Aufrechterhaltung einer stabilen Bild- und Tonübertragung für die Richter zu zeitintensiv sei. Haintz warf den Gerichten vor, Anwälte und Parteien stundenlang durchs Land zu schicken – eine Praxis, die er als widersprüchlich zum Umweltschutz (Artikel 20a des Grundgesetzes) bezeichnete.

Dr. Brinkmann verlangte nun eine standesrechtliche Prüfung, da Haintz die Richter als „faul“ beschrieben hatte. Der Rechtsanwalt argumentierte jedoch, dass solche Richter „an der Grenze zur falschen Verdächtigung, § 164 des Strafgesetzbuches“ seien. In seinem letzten Beitrag forderte er die Presse auf, Gerichtsverhandlungen aktiv zu dokumentieren: „Wer im Namen des Volkes Recht spricht, muss sich nicht hinter einem Staatsapparat als ‚kleines Rädchen des Systems‘ verstecken.“